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   BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83   

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BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83 (https://dejure.org/1985,7876)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1985 - 6 CB 117.83 (https://dejure.org/1985,7876)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1985 - 6 CB 117.83 (https://dejure.org/1985,7876)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Gewissensentscheidung über den Kriegsdienst mit der Waffe - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Zusammenhang einer Kriegsdienstverweigerung mit der christlichen Glaubenslehre

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr zur Begründung seiner Überzeugung, der Kläger habe "derzeit noch keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen" (S. 18 des Urteils), an die Grundsätze gehalten, die hierzu insbesondere in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 sowie das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - ) entwickelt worden sind.

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG a.F. von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - sowie Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53>) in einer für die Entscheidung erheblichen Weise abgewichen.

    Dabei hat es sich auch an die Grundsätze des von der Beschwerde erwähnten Urteils vom 22. November 1974 (a.a.O.) gehalten, wonach für die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe die dort genannten Umstände einen Aussagewert hinsichtlich innerer Tatsachen haben und sich daraus kurz gesagt "der Gesamteindruck" herleiten muß, den das Gericht von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen zu gewinnen hat.

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr zur Begründung seiner Überzeugung, der Kläger habe "derzeit noch keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen" (S. 18 des Urteils), an die Grundsätze gehalten, die hierzu insbesondere in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 sowie das von der Beschwerde erwähnte Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - ) entwickelt worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist davon auszugehen, daß einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine derartige geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung und der Landesverteidigung vorangegangen sein muß, deren Ausmaß von seinen individuellen Fähigkeiten abhängt (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217, insbesondere 220>).

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Diese Belastung entsteht durch die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, und das Bewußtsein, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. BVerwGE 41, 53 [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72] und BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80]).

    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG a.F. von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - sowie Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53>) in einer für die Entscheidung erheblichen Weise abgewichen.

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Das Verwaltungsgericht ist auch nicht im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG a.F. von den in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 24.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - sowie Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - <BVerwGE 41, 53>) in einer für die Entscheidung erheblichen Weise abgewichen.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Diese Belastung entsteht durch die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, und das Bewußtsein, solches nicht ohne schweren seelischen Schaden tun zu können (vgl. BVerwGE 41, 53 [BVerwG 18.10.1972 - VIII C 46/72] und BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80]).
  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist davon auszugehen, daß einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine derartige geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung und der Landesverteidigung vorangegangen sein muß, deren Ausmaß von seinen individuellen Fähigkeiten abhängt (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217, insbesondere 220>).
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